Newsletter «Hypotheken Tipp» - Themen dieser Ausgabe

Vorwort

Liebe Hauseigentümerinnen, liebe Hauseigentümer

 

Solange die Krise in der Euro-Zone anhält und die Schweizerische Nationalbank (SNB) den Mindestkurs von 1.20 CHF/1.00 Euro verteidigen muss, wird die SNB kaum den Leitzins erhöhen. Die Zinssätze für Geldmarkt-Hypotheken sollten deshalb noch einige Zeit sehr tief bleiben. Die Zinsen für Festhypotheken sind so günstig wie noch nie. Und bei Termin-Festhypotheken können Sie jetzt von äusserst günstigen Absicherungsprämien profitieren.

 

Ein Wohnungskauf wird schnell teurer als geplant. Lesen Sie dazu meine Tipps.

 

Freundliche Grüsse

 

Peter Bannwart

Leiter HEV-Hypothek

 

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Service Line: Tel. 044 / 560 93 33

Email: peter.bannwart(@)hev-hypothek.punkt.ch

Festhypotheken: Termin-Hypotheken so günstig wie lange nicht mehr

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Die für das Hypothekargeschäft massgebenden SWAP-Sätze haben sich in den vergangenen Wochen auf ein neues Rekordtief bewegt. Im März 2012 kosten 5-jährige Festhypotheken weniger als 1,5 Prozent. Selbst 10-jährige Laufzeiten gibt es für etwas unter 2 Prozent.

 

Bildet man die Zinssätze von Festhypotheken mit Laufzeiten zwischen drei Monaten und zehn Jahren grafisch ab, entsteht daraus eine Zinskurve. Mitte März 2012 war sie so flach wie schon lange nicht mehr. Daher lohnt es sich jetzt ganz besonders, sich die günstigen Zinsen zu sichern: Denn je flacher diese Zinskurve, also je kleiner die Zinsunterschiede zwischen kurzen und langen Laufzeiten, desto niedriger ist auch der Zinssatz für eine Festhypothek auf Termin. Wer also demnächst eine Festhypothek benötigt, kann schon heute von einer Termin-Hypothek mit äusserst günstigen Absicherungsprämien profitieren.

Wer von deutlich steigenden Zinsen ausgeht, sollte diesen Schutz für einen möglichst langen Zeitraum abschliessen. Schliessen Sie daher Festhypotheken mit Laufzeiten von mindestens sechs Jahren ab, legen Sie aber nie alle Eier in den gleichen Korb, selbst wenn die Zinssätze für Festhypotheken verlockend tief sind. Nehmen Sie stets einen Teil der Gesamtfinanzierung als Geldmarkt-Hypothek auf und staffeln Sie bei grösseren Hypothekarvolumen die Laufzeiten der Festhypotheken.

 

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Geldmarkt-Hypotheken: Weiterhin günstig und flexibel

Fünfjährige Festhypotheken: Zinsen könnten in den nächsten zwölf Monaten um einen Prozentpunkt ansteigen
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Angesichts einer schwachen Konjunkturentwicklung und der andauernden Schuldenkrise dürfte sich die Euro-Zone in eine leichte Rezession bewegen. Trotzdem hat die Europäische Zentralbank Mitte März entschieden, den Leitzins nicht weiter zu senken, sondern bei einem Prozent zu belassen.

 

Auch in der Schweiz bleibt der Leitzins unverändert. Das Zielband der Schweizerischen Nationalbank für den Drei-Monats-Libor liegt seit August 2011 bei 0 bis 0,25 Prozent. Ein höherer Libor würde den Franken weiter verteuern und die Wachstumsaussichten verschlechtern. Kurzfristig ist daher weder ein starker Anstieg noch ein weiterer Rückgang der Zinsen zu erwarten.

Für Sie als Hypothekarnehmer bedeutet das, dass Sie eine Geldmarkt- oder Libor-Hypothek momentan ruhig in Ihre Hypothekarstrategie einbeziehen können. Zur Sicherheit sollte dennoch ein Viertel bis Drittel der Gesamtfinanzierung als Festhypothek aufgenommen werden.

Derzeit bieten viele Institute ihren Kunden bevorzugt 2-jährige Festhypotheken an, die im aktuellen Zinsumfeld in etwa gleich wenig kosten wie Geldmarkt-Hypotheken. Falls die Zinsen aber stark ansteigen, sind Sie an eine Festhypothek bis zum Laufzeitende gebunden. Mit einer Geldmarkt-Hypothek können Sie wesentlich schneller - nämlich jeweils auf ein Quartalsende hin - in eine langfristige Festhypothek wechseln.

 

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6 Tipps für den Kauf einer Eigentumswohnung

Ein Wohnungskauf wird schnell teurer als geplant, wenn nach der Vertragsunterzeichnung unliebsame Überraschungen auftauchen. Wir zeigen Ihnen die Details, auf die Sie besonders achten sollten.

  1. Gebäudekosten: Wohnungskäufer sind Miteigentümer von Gebäude und Grundstück. Dachsanierungen oder Fassadenrenovierungen werden normalerweise aus einem Erneuerungsfonds finanziert, in die alle Stockwerkeigentümer regelmässig einzahlen. Reicht der Fonds nicht, müssen Käufer für Kosten aufkommen, die sie gar nicht verursacht haben.
  2. Hohe Anzahlungen: Befindet sich eine Neubauwohnung zum Kaufzeitpunkt erst in Planung, verlangt der Verkäufer meist eine Anzahlung. Tritt der Käufer vom Verkauf zurück, erhält er das Geld nicht zurück. Daher sollte die Anzahlung das übliche Mass von 10‘000 Franken nicht überschreiten.
  3. Zweckbindung von Teilzahlungen: Bestehen Sie auf eine Generalunternehmer (GU)-Erklärung. Darin bestätigt die Bank des GU, dass die Baufinanzierung gesichert ist und er Ihre Teilzahlungen nur für Ihre Liegenschaft verwendet. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Sie bei einer GU-Pleite für Handwerker-Rechnungen geradestehen müssen, die Sie bereits an den GU bezahlt haben.
  4. Garantieansprüche: Lehnen Sie eine Abtretung der Garantieansprüche des Generalunternehmers an Sie ab, denn sie entbindet den GU von jeglicher Mängelbehebung.
  5. Ausbaustandard: Seien Sie vorsichtig bei knapp budgetierten Bodenbelägen, Küchen und Badezimmern. Für höhere Standards erhalten Käufer oft unverhältnismässig hohe Rechnungen und müssen zusätzliche Architekturhonorare zahlen, selbst wenn diesbezüglich gar keine Aufwendungen entstanden sind.
  6. Bezugstermin: Der Kaufvertrag sollte einen spätesten Bezugstermin vorsehen. Wird nur festgehalten, dass der Termin im Voraus angekündigt wird, können Käufer auch bei grossen Verzögerungen nicht vom Vertrag zurücktreten. Ist hingegen ein vertraglich fixierter Termin verstrichen, muss der GU für Zusatzkosten wie eine Zwischenwohnung aufkommen.