Die Einhaltung von Grenzabständen von Pflanzen und Einfriedungen führt immer wieder zu Diskussionen und Meinungsverschiedenheiten. Im Kanton Luzern sind die Grenzabstände im Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EGZGB) geregelt. Wir haben die Details für Sie in einem Merkblatt zusammengefasst.