Wie jedes Jahr erhalten Sie vom Kanton das lang ersehnte Couvert mit den Steuerunterlagen und der Aufforderung, diese innert nützlicher Frist einzureichen.
Viele dieser Fragen werden im neuen Leitfaden für das Ausfüllen der Steuererklärung erläutert.
Der Leitfaden wird in Zusammenarbeit mit der TRUVAG AG jährlich aktualisiert und erscheint jeweils zu Jahresbeginn.
Der HEV Kanton Luzern arbeitet mit zwei externen Steuerberatern zusammen, die den Mitgliedern des HEV Kanton Luzern einmal jährlich eine kostenlose Kurzauskunft erteilen.
