BILD: CEATIVE COLLECTION

Bauberatung

Sie haben einen Neubau erworben oder Ihr Haus saniert und sind sich nicht sicher, ob Mängel vorliegen oder ob die Bauabrechnung korrekt ist?

Unsere Bauexperten beraten Sie kompetent und umfassend von den ersten Abklärungen bis zur konkreten Ausführung Ihres Bauvorhabens und unterstützen Sie bei sämtlichen Abnahmen. Unsere Berater kennen sich mit dem gesamten Bauprozess, der professionellen Bauabnahme sowie der rechtlichen Beurteilung von sämtlichen Mängeln durch langjährige Berufserfahrung sehr gut aus und stehen Ihnen jederzeit mit fachlichem Rat und konkreter Tat zur Seite.

Die Qualität der Auskunft unserer Berater hängt entscheidend von der Formulierung Ihres Sachverhaltes ab. Wir empfehlen Ihnen deshalb, Ihre Fragen möglichst ausführlich und präzise zu formulieren.

Wir freuen uns sehr über Ihre Kontaktaufnahme:

Geschäftsstelle

 

 

 

Hauseigentümerverband Kanton Luzern
Hallwilerweg 5
6003 Luzern
Telefon G. 041 211 12 13

Öffnungszeiten:

Montag - Donnerstag
8.00 - 11.30 Uhr und

Donnerstag 13.30 - 17.30 Uhr

Freitag geschlossen


Beratung nur nach telefonischer Voranmeldung

 


Bauberatung

Bild Stefan Baer

lic. iur. Stefan Baer

Miet- und Sachrecht
Bau- und Werkvertragsrecht

HEV Immo AG
Hallwilerweg 5
6003 Luzern
Telefon G. 041 227 20 71

Roger Britschgi

Dipl. Bauleiter IBZ

Schaden- und Schatzungsexperte GVL

Dozent SVIT Zentralschweiz

Mediator VMZS / CAS Mediation HSLU

Coach (Coaching, Supervision, Beratung, Betriebliches Mentoring)


Oliver Amrein

Geschäftsführer

Bau- und Projektleitung

Hochbautechniker HF


Das können Sie von uns erwarten:
BILD: CREATIVE COLLECTION

Das können Sie von uns erwarten:

  • Angaben über geeignete Handwerker und Unternehmer
  • Fachliche Unterstützung bei allen baulichen Fragen
  • Beurteilungen von baulichen Ausführungsdetails und Baumängeln
  • Unterstützung bei Übergabe/Bezug von neu erstellten Wohnungen und Liegenschaften
  • Unterstützung bei der Abnahme der 2- und 5-Jahres-Garantie, einschliesslich Mängelrügen
  • Unterstützung bei der Durchsetzung von nicht erfolgten Garantiearbeiten