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Politische Schwerpunkte

05.10.2026

Der HEV Kanton ist neben den bekannten Tätigkeiten für seine Mitglieder im Bereich der Politik sehr aktiv. Mit der Abschaffung der Liegenschaftssteuer und des Eigenmietwertes, wurden Meilensteine erreicht. Erfahren Sie hier welche Themen in Bearbeitung sind.

 

Aktuelle Vorstösse des HEV und seiner politischen Partner

Abschaffung Handänderungssteuer, Motion 895

Wohneigentum wird durch die Handänderungssteuer unnötig verteuert. Der Erwerb für Familien ist zu fördern. Die Handänderungssteuer verteuert auch die Mieten. Die Kosten sind bereits heute über Gebühren gedeckt.

Abschaffung Gesetz über die Erhaltung von Wohnraum, Motion 652

Das Gesetz ist nicht mehr zeitgemäss und sollte aus Sicht des HEV abgeschafft oder zumindest überarbeitet werden. Der Regierungsrat unterstützt die Motion.

Förderung Wohneigentum für Neuerwerber, nicht nur für Mietwohnungen, Postulat 909

Der Verfassungsartikel, Wohneigentumsförderung und das kantonale Gesetz Wohnbau- und Eigentumsförderung ist umzusetzen. Es braucht neben der Förderung von bezahlbarem Mietwohnraum auch Förderinstrumente für preiswertes Wohneigentum, damit sich der Mittelstand Wohneigentum leisten kann.

Abzug für energetische Sanierungen, Postulat 535

Die Abzüge für energetische Sanierungen sollten auch nach der Abschaffung des Eigenmietwertes möglich sein. Damit kann die Energiewende mit dem Ziel Null CO2 2050 erreicht werden. Die Förderung ist ein wichtiges Instrument dazu.

Vermeidung eines energetischen Investitionsstaus, Motion 615

Die 30-%-Regel besagt, dass bei Baukosten über 30 % des Gebäudeversicherungswertes die Liegenschaft auf einen energetisch aktuellen Stand zu bringen ist, was teilweise unzumutbare Kosten auslöst und damit die Sanierung verhindert. Die Regel ist aufzuheben oder flexibler zu gestalten.

Gewinnabgabe der Gebäudeversicherungsprämien an den Kanton, Motion 276

Es ist nicht korrekt, wenn der Kanton Luzern einen Teil der Gebäudeversicherungsprämien einer staatlichen Versicherung einsackt. Die Umsetzung ist pendent.

Gebäudetyp E - einfacher bauen, bezahlbaren Wohnraum schaffen, Postulat 911

Die Regierung wird beauftragt, zu prüfen, ob und wie einfacheres Bauen umgesetzt werden kann, damit mehr bezahlbarer Wohnraum erstellt werden kann.

Stadt Luzern: Unterstützung Initiative Parkplatzabbau Stadt Luzern, parkraumgestaltung.ch

Der HEV unterstützt die überparteiliche Initiative, um den Abbau von Parkplätzen in der Stadt Luzern zu stoppen und die Schaffung von Ersatzmöglichkeiten bei einem Abbau zu verlangen. Dies dient dem Schutz von Liegenschaften ohne Parkmöglichkeiten, von Gewerbeflächen sowie der Sicherstellung des Unterhalts.

Themen in Bearbeitung

Vorkaufsrecht Stadt Luzern

Verschiedene Juristinnen und Juristen sind der Meinung, dass die gesetzliche Grundlage im Gesetz über die Wohnbau- und Eigentumsförderung im Kanton Luzern für die Einführung eines Vorkaufsrechts auf Gemeindeebene nicht ausreicht. Der HEV hat deshalb einen Normprüfungsantrag eingereicht.

Grundstückgewinnsteuer

Die Grundstückgewinnsteuer ist für lange Haltedauern zu reduzieren. Es ist nachvollziehbar, dass für den Handel angemessene Grundstückgewinnsteuern erhoben werden. Wenn diese aber nach einer Haltedauer von z. B. 30 Jahren immer noch 22 % sind (Steuerkalkulator Kanton Luzern), ist dies stossend. Das Kapital in den Liegenschaften ist für viele ihre Vorsorge, welche bei einem Verkauf übermässig besteuert wird. Zudem ist dies eine Ungleichbehandlung von privaten Wertschriften und daher systemfremd.

Themen zur Förderung der Wohnbautätigkeit, Optimierung Bauprozess

Der HEV Luzern ist eine konstruktive Kraft. Er kritisiert nicht nur die falschen Rezepte gegen den Mangel an Wohnraum, er macht eigene Vorschläge. Mit der Umsetzung des 10-Punkte-Programms entsteht mehr Wohnraum.

Diverse hängige Vorstösse zum Bauprozess: Anpassung Baubewilligungsverfahren P117, Digitalisierung Baubewilligungsverfahren P56 / Prüfung Baubewilligungsämter P112 und Fachkommissionen P114 / Schadenersatzpflicht bei missbräuchlichen Einsprachen, M821 / Erleichtertes bauen im Bestand, M737, Schadenersatz bei missbräuchlichen Verzögerungen M821.

Themen zur Energiewende

Energieziele des Bundes: Der HEV Kanton Luzern unterstützt die Ziele des Bundes, die CO₂-Emissionen bis 2050 auf NULL zu reduzieren. Es ist aber nicht im Sinne des Gesetzes, dass willkürlich und in jeder Gemeinde unterschiedliche Gesetze und Reglemente eingeführt werden, die insbesondere darauf abzielen, dass bestehende Bauelemente und Heizungen vor Ablauf der Amortisationszeit ersetzt werden müssen.

Solardachpflicht: Der HEV unterstützt die Solardachpflicht, welche für die Winterstromoptimierung ausgelegt ist und nicht im Sommer auf Überschussenergie ins Netz liefert und damit die Wirtschaftlichkeit in Frage stellt.

Vorschriftendschungel – Wildwuchs im Energiebereich: Bei der Übernahme von Normen und Vorschriften muss der Kanton die Auswirkungen prüfen. Dies zum Beispiel bei der Übernahme der MUKEN und der GEAK-Pflicht für Neubauten. Vorstösse in Vorbereitung.

Themen und Vorstösse aus dem linken Lager zum Wohnschutz

Sanierungen von Liegenschaften / Leerkündigungen: Die Eigentümerinnen und Eigentümer räumen nicht aus Spass oder wirtschaftlichen Gründen eine Liegenschaft. In der Regel sind es bauphysikalische und statische Gründe, oder eine Anpassung der Grundrisse, welche zum Entscheid führen, dass Liegenschaften geräumt und für die Zukunft saniert werden. Ein Verbot solcher Massnahmen wird der HEV verhindern.

Wirtschaftlichkeit von Investitionen: Investitionen in Liegenschaften müssen sich lohnen, ansonsten werden die Gelder nicht mehr in Liegenschaften investiert. Dies kommt auch den Mieterinnen und Mietern zugute. Der HEV wird Überregulierungen auf den Mietzinserhöhungen, wie sie aktuell gefordert (deutliche Einschränkung und jährliche Prüfung) werden, bekämpfen.

Unser 10-Punkte-Programm für mehr Wohnraum

Der HEV Luzern ist eine konstruktive Kraft. Er kritisiert nicht nur die falschen Rezepte gegen den Mangel an Wohnraum, er macht eigene Vorschläge. Mit der Umsetzung des  10-Punkte-Programms entsteht mehr Wohnraum:

  1. Generell Bauvorschriften abbauen und vereinheitlichen; Vorschriften schaffen keine Wohnungen!
  2. Planungs- und Bewilligungsverfahren effizienter und einfacher durchführen.
  3. Arbeits- und Wohnzonen näher zusammenrücken; Büro- und Gewerbebauten einfacher und unkomplizierter in Wohnraum umwandeln.
  4. Überbauungsziffer und Gebäudehöhen erhöhen, Grenzabstände flexibilisieren.
  5. Bauland innert nützlicher Frist überbauen.
  6. Missbräuchliche Einsprachen in Planungs- und Baubewilligungsverfahren reduzieren. Kostenüberwälzung nach Ablehnung von missbräuchlichen, verzögernden Einsprachen. 
  7. Lärmschutzvorschriften reduzieren und vernünftiger umsetzen.
  8. Denkmal- und Heimatschutz-Vorschriften zielgerichtet lockern. 
  9. Die Mittel der Wohnraumförderung nicht nur für preisgünstige Mietwohnungen, sondern verstärkt auch für preisgünstiges Wohneigentum einsetzen.
  10. Infrastruktur ausbauen, insbesondere Miv, ÖV – damit Verdichtung tragfähig ist.