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Wohnungsabnahme

Spätestens am Ende des Mietverhältnisses zeigt sich, ob im Mietobjekt tatsächlich Schäden vorhanden sind.  Doch wann handelt es sich um eine normale und wann um eine übermässige Abnützung? Und wird das Objekt der Anforderung der gründlichen Reinigung tatsächlich gerecht?

Unsere erfahrenen Wohnungsabnehmer unterstützen und beraten Sie sehr gerne bei der Abnahme oder Übergabe Ihres Miet- und Kaufobjektes durch souveräne Leitung der gesamten Abnahme sowie durch Erstellung eines professionellen Zustandsprotokolls (inkl. Fotodokumentation), in welchem sämtliche mietrechtlich relevanten Mängel aufgeführt werden.

Findet ein konfliktträchtiges Mietverhältnis sein Ende und wünschen Sie eine professionelle Unterstützung bei der kommenden Abnahme Ihres Mietobjektes?

Wir unterstützen Sie gerne:

Wohnungsabnahmen

Bild Stefan Baer

lic. iur. Stefan Baer

HEV Kanton Luzern
Hallwilerweg 5
6003 Luzern
Telefon G. 041 227 20 71

Wohnungsabgabe
BILD: CREATIVE COLLECTION

Wohnungsabgabe

Zu den ortsüblichen Zügelterminen herrscht jedes Jahr ein reges Treiben auf dem Wohnungsmarkt. Vermieter und Mieter sollten einige Punkte beachten, um diesen Tag möglichst stressfrei hinter sich zu bringen.

Lebensdauertabelle
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Lebensdauertabelle

Vor der Wohnungsübergabe ist es hilfreich eine Lebensdauertabelle zu konsultieren. Grundsätzlich gilt, dass Schäden im Rahmen der «normalen Abnützung» nicht vom Mieter behoben werden müssen. Der Mieter kommt nur für Schäden auf, die durch den unsorgfältigen Gebrauch des Mietobjektes entstanden sind.